Rechtsprechung
KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14 - 141 AR 34/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einschränkung der Erstverbüßerregel bei der wiederholten Begehung einschlägiger Taten und bei mehrfachen Bewährungsversagen
- Wolters Kluwer
Ungünstige Prognose trotz erstmaliger Verbüßung von Freiheitsstrafe
- strafrechtsiegen.de
Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungünstige Prognose trotz erstmaliger Verbüßung von Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de
StGB § 57 Abs. 1
Ungünstige Prognose trotz erstmaliger Verbüßung von Freiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.09.2009 - 81 Js 382/09
- LG Berlin, 02.01.2014 - 596 StVK 334/13
- LG Berlin, 02.01.2014 - 81 Js 382/09
- KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14 - 141 AR 34/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06
Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens …
Auszug aus KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14
Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).Das Erstverbüßerprivileg gilt zudem bei der wiederholten Begehung einschlägiger Straftaten und bei mehrfachem Bewährungsversagen nur eingeschränkt (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 354).
- OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98
Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit
Auszug aus KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14
Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.).Zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes trotz Erstverbüßung ausscheidet, wenn etwa in der Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten nach wie vor ernstzunehmende Rückfallrisiken angelegt sind (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1999, 439 f.).
- KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07
Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung …
Auszug aus KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14
Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.). - OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
Auszug aus KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14
Denn welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439; Senat, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 Ws 505-506/07 - [juris] und Beschluss vom 18. Juni 2006 - 5 Ws 249-250/06 - std. Rspr.). - KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
Auszug aus KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14
Die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung, dass der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 27 und Beschluss vom 14. März 2007 - 2 Ws 74/07 - std. Rspr.), kommt hier nicht zum Tragen.
- KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
Anforderungen an Vollzugsplan, Voraussetzungen für Vollzugslockerungen
Keine nachvollziehbare Berücksichtigung hat schließlich auch der Umstand gefunden, dass im Sommer 2014 der zu verbüßende Strafrest von etwa zwei Jahren nicht mehr übermäßig lang war und keinen besonderen Fluchtanreiz bot, zumal bei ihm als "Ersttäter" die Chancen für eine vorzeitige Entlassung grundsätzlich besser sind als bei einer Person, die schon zum wiederholten Male Strafhaft verbüßt (vgl. Senat Beschluss vom 17. Februar 2014 - 2 Ws 23/14 - mit weit. Nachweisen). - OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen …
Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.